AGB
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vogel Dienstleistungen – Einzelunternehmer Am Bonland 30 97464 Oberwerrn E-Mail: vogel.service@web.de Tel.: +49 1575 5241022 – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden über Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen: - Entrümpelungen - Haushaltsauflösungen - Umzüge - Reinigungsservices (privat & gewerblich) - Winterdienst - Transporte und Entsorgung - sonstige vereinbarte Dienstleistungen 2. Vertragsabschluss (1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. (2) Der Vertrag kommt zustande durch: - schriftliche oder mündliche Angebotsannahme des Kunden oder - Terminbestätigung durch den Anbieter. (3) Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter selbst. Subunternehmer werden nicht eingesetzt. 3. Leistungsumfang (1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. (2) Bei Entrümpelungen und Umzügen basiert die Kalkulation auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung bzw. Angebotsannahme bekannten Umständen. (3) Vom Kunden nicht angegebene oder nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. 4. Preise und Zusatzaufwand (1) Die Preisgestaltung erfolgt individuell als: -Festpreis oder - Abrechnung nach Aufwand. (2) Wünscht der Kunde während der Durchführung zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Möbeltransporte, Zusatzräume, Mehraufwand), wird der vereinbarte Festpreis entsprechend angepasst. (3) Zusatzleistungen können mündlich vor Ort vereinbart werden und sind vergütungspflichtig.
5. Zahlungsbedingungen (1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Leistungserbringung per Überweisung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung. (2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. (3) Der Anbieter behält sich vor, in Einzelfällen Abschlagszahlungen zu vereinbaren. 6. Terminabsage / Stornierung (1) Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei abgesagt werden. (2) Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, wird eine Stornogebühr in Höhe von 35 % des geplanten Arbeitsaufwands berechnet. (3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 7. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat insbesondere: -freien Zugang zum Objekt zu gewährleisten - relevante Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen - wertvolle Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern - notwendige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig einzuholen, sofern vereinbart
8. Wertanrechnung bei Haushaltsauflösungen (1) Sofern vereinbart, kann eine Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände erfolgen. (2) Die Bewertung erfolgt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Zustand, Marktgängigkeit und Verwertbarkeit. (3) Ein Anspruch auf Ankauf oder Mindestvergütung besteht nicht. 9. Haftung (1) Der Anbieter haftet im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (3) Die Haftung für normale Abnutzung, Vorschäden oder nicht gemeldete Besonderheiten ist ausgeschlossen. (4) Keine Haftung besteht für nicht ausdrücklich als zu entsorgend gekennzeichnete Wertgegenstände. 10. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen. 11. Widerrufsrecht für Verbraucher Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen wird, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn: der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Kunde bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. 12. Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

13. Fotodokumentation der Leistungen (1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Dokumentation der erbrachten Leistungen Vorher-/Nachher-Fotos der Einsatzorte anzufertigen. (2) Die Fotodokumentation erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken: - Leistungsdokumentation - Qualitätssicherung - Beweissicherung - interne Nachweisführung (3) Dabei wird darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten (insbesondere keine Personen, Namen, Hausnummern oder sonstige identifizierende Merkmale) erkennbar sind. (4) Eine Verwendung der Aufnahmen zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.